Wann kann ich persönlich vorsprechen?

Montag: 08:30 Uhr bis 12:30 Uhr, nachmittags keine Sprechzeiten.

Dienstag: 08:30 Uhr bis 12:30 Uhr und 14:00 Uhr bis 15:00 Uhr.

Mittwoch: 08:30 Uhr bis 12:30 Uhr, nachmittags keine Sprechzeiten.

Donnerstag: 08:30 Uhr bis 12:30 Uhr, nachmittags keine Sprechzeiten.

Freitag: 08:30 Uhr bis 12:30 Uhr, nachmittags keine Sprechzeiten.

Sowie im Übrigen gegebenfalls nach telefonischer Absprache.

Die Mitarbeiter des Amtsgerichts Ahlen nehmen an der flexiblen Arbeitszeit teil.

Bitte beachten Sie, dass wegen Teilzeitbeschäftigungen der Mitarbeiter nicht alle Arbeitsplätze 

durchgängig besetzt sind.

Außerhalb der oben genannten Sprechzeiten ist der Zugang zum Gericht zur Teilnahme an

Öffentlichen Verhandlungen jederzeit möglich.

Für unaufschiebbare Eilsachen (zum Beispiel einstweilige Verfügungen, Gewaltschutzsachen oder

dergleichen) können Sie selbstverständlich das Amtsgericht zu den folgenden Zeiten :

Montag, Mittwoch und Donnerstag von 08:30 Uhr bis 14:30 Uhr.

Dienstag von 08:30 bis 15:00 Uhr.

Freitag von 08:30 Uhr bis 14:00 Uhr aufsuchen.

  • Nachlass Terminierung Word-Dokument, öffnet neues Browserfenster / neuen Browser-Tab .docx 
    Wenn Sie beim hiesigen Nachlassgericht einen Erbschein beantragen wollen, melden Sie sich bitte vorab telefonisch zur Terminabsprache. Zur vorherigen Datenerfassung füllen Sie bitte vorab das anliegend verlinkte Formular aus und senden dies per E-Mail (Betreff: Nachlasssache „Name des Erblassers“) oder postalisch an das Nachlassgericht des Amtsgerichts Ahlen.