Auch nach den aktuellen Änderungen der Corona Regelungen gilt weiterhin, dass in allen öffentlichen Bereichen des Amtsgerichts muss eine medizinische Maske (sog. OP-Maske oder Masken der Standards FFP2 oder KN95/N95) getragen werden. In den Sitzungen gelten die Anordnungen der bzw. des Vorsitzenden. Bitte halten Sie den Mindestabstand von 1,50 Metern ein.
Sie können einen Beitrag zur Eindämmung des Pandemiegeschehens und zum Schutz der Bediensteten des Gerichtes leisten, wenn Sie vor Ihrem Gerichtsbesuch freiwillig einen Selbsttest oder einen kostenlosen Bürgertest durchführen.
Im Übrigen werden Sie gebeten zu prüfen, ob Ihr Anliegen auch telefonisch oder schriftlich (ggf. per Fax) vorgetragen werden kann. Wir bitten, Anträge schriftlich einzureichen (ggf. auch per Fax). Wenn Ihr Anliegen einen persönlichen Besuch erfordert, vereinbaren Sie bitte telefonisch einen Termin. Sie vermeiden damit Wartezeiten und unnötige Kontakte mit anderen Besuchern.
Grundbuchamt Ahlen
Hinweis:
Es wird gewarnt vor betrügerischen Rechnungen auf den Namen des Amtsgerichts Ahlen.
Bitte zahlen Sie nur auf die Konten des Amtsgerichts oder der Zentralen Zahlstelle Justiz.
Autorisierte Rechnungen des Amtsgerichts enthalten immer auch die Bezeichnung der Sache und ein Aktenzeichen.
Rechnungen werden nicht per Email versandt.
In Zweifelsfällen rufen Sie uns bitte an.“
Nachlassgericht
„Warnung!
In letzter Zeit sind betrügerische Anrufe angeblicher Gerichtsvollzieher oder Mitarbeiter von Amtsgerichten bekannt geworden. Dabei wurden missbräuchlich Namen und Telefon- oder Faxnummern verschiedener Amtsgerichts (sogenannte Call-ID-Spoofing) verwendet. Bitte beachten Sie, dass Gerichtsvollzieher telefonisch niemals auffordern, angebliche Forderungen durch Überweisung auf ausländische Konten zu begleichen! Nehmen Sie in Zweifelsfällen immer Kontakt mit dem Amtsgericht auf, um sich von der Richtigkeit der Anrufe zu überzeugen.“