Sprech- und Publikumszeiten: Montag bis Freitag 8.30 bis 12.30 Uhr und zusätzlich Dienstag 14.00 bis 15.00 Uhr sowie nach telefonischer Absprache mit dem Sachbearbeiter. Ausnahme: Eilsachen und Termine

Außerhalb der Sprech- und Publikumszeiten ist das Amtsgericht in "Eilsachen" für Sie auch während der Öffnungszeiten: Montag bis Freitag von 7.30 Uhr -16.00 Uhr erreichbar.

Hinweis:

Die Servicekräfte und Rechtspfleger des Amtsgerichts Ahlen nehmen an der Flexiblen Arbeitszeit teil.

Der Besuch von öffentlichen Verhandlungen ist jederzeit (auch außerhalb der Öffnungszeiten) möglich.

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    Wenn Sie beim hiesigen Nachlassgericht einen Erbschein beantragen wollen, melden Sie sich bitte vorab telefonisch zur Terminabsprache. Zur vorherigen Datenerfassung füllen Sie bitte vorab das anliegend verlinkte Formular aus und senden dies per E-Mail (Betreff: Nachlasssache „Name des Erblassers“) oder postalisch an das Nachlassgericht des Amtsgerichts Ahlen.