Es wird auf neuartige Betrugsversuche mit gefälschten Mahnschreiben und Kostenrechnungen hingewiesen.
Anders als bisher üblich werden für die Betrugsversuche keine gerichtlichen Kostenrechnungen gefälscht, sondern diese erfolgen (derzeit bekannt) im Namen der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung e.V. (DGUV), der Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe
(BGN) und der EOS Deutscher Inkasso-Dienst GmbH (EOS DID).
Die betrügerischen Schreiben haben gemein, dass ein angebliches Schreiben eines Gerichtsvollziehers mit gefälschtem Dienstsiegel und gefälschter Unterschrift beigefügt wird, um den Forderungen eine gewisse Glaubwürdigkeit beizumessen. Der Gerichtsvollzieher existiert dabei
namentlich, ist jedoch nicht bei der angegebenen Behörde tätig.
Wenn Sie ein solch verdächtiges Schreiben erhalten reichen Sie bitte eine Kopie des Schreibens hier auf dem Postweg ein.
Hinweis:
Im Internet wird zurzeit ein Service angeboten, der es Bürgerinnen und Bürgern ermöglichen soll, gegen eine Gebühr von 29,90 Euro aus der Kirche auszutreten.
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass Kauf und Nutzung des dort angebotenen Vordrucks/Service nicht von der Zahlung der gerichtlichen Gebühr und der Erklärung vor dem zuständigen Amtsgericht entbindet. Dies gilt auch für die Beglaubigung der Erklärung durch einen Notar. (§ 6 KiAustrG NW in Verbindung mit § 124 und Ziffer 5 des Gebührenverzeichnisses Anlage 2 des Justizgesetzes NRW)
